Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz
Der Bund hat Ende 2023 ein Gesetz verabschiedet, das regelt, was alles zu tun ist in Punkto Klimaanpassung. Eigentlich, was zu tun ist, um Anpassungsmaßnahmen an die Klimafolgen im Land umzusetzen.
Das betrifft Städte und Gemeinden. Für die Information und Beratung in die Fläche ist das ZKA zuständig. Das ZKA (eine Beratungsstelle des Bundesumweltministeriums) nimmt Schulungs- und Vernetzungsaufgaben wahr, in denen sich die VertreterInnen der Kommunen aufschlauen lassen können. Online und Vor-Ort Angebote sind öffentlich zugänglich und sicherlich allen VerwaltungsmitarbeiterInnen sehr zu empfehlen. Da Klimaschutz als Querschnittsthema aber alle Bereiche einer Kommune betrifft, ist eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit der örtlichen Behörden unerlässlich.
Ich konnte an der online Informationsveranstaltung am 24. April 2024 teilnehmen.

Das Klimaanpassungsgesetz
Zuerst tritt das Klimaanpassungsgesetz KAnG als Bundesgesetz am 1.7.2024 in Kraft, dann regeln schon bestehende oder noch zu erlassende Klimaanpassungsgesetze der Länder wie das in ihrem jeweiligen Land zu handhaben ist und dann erst dürfen die Kommunen ran.
Dabei regeln schon weitere Bundesgesetze in Deutschland, was zu tun ist. So zB das Klimaschutzgesetz KSG , das Gebäude Energiegesetz GEG oder das Wärmeplanungsgesetz wie Bund, Länder und Gemeinden zum Erreichen der Klimaziele handeln sollen. Im Prinzip.
Die wichtigsten Fragen, die sich für alle diese Gesetze ergeben:
- Wird es zur Pflichtaufgabe bzw welche Verbindlichkeit hat das Gesetz?
- Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
- Wie soll es umgesetzt werden?
Ziel des Klimaanpassungsgesetzes
„Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren. Die Widerstandsfähigkeit ökologischer Systeme und der Gesellschaft gegenüber den auch in Zukunft fortschreitenden klimatischen Veränderungen soll zur Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse gesteigert werden und es sollen Beiträge zu den nationalen und internationalen Anstrengungen bei der Klimaanpassung geleistet werden. Die Zunahme sozialer Ungleichheiten durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels soll verhindert werden.“
Es ist also quasi alles das, was NGOs wie Fridays und andere KlimaaktivistInnen schon lange fordern. Man hat erkannt, der Klimawandel ist ein Problem.
Aber beim Klimaschutz ist es wie mit dem Naturschutz auch, es gibt schon etliche Gesetze und Verordnungen, die für Teilbereiche regeln, was zu tun ist. Was also ist jetzt anders oder gar besser? Das KAnG soll einen strategischen Rahmen vorgeben. Dieser wird dann auch bis 30.9.2025 von der Bundesregierung konkretisiert. Dort sollen dann Maßnahmen des Bundes und Empfehlungen für die Länder stehen.

Handlungsfelder bei der Klimaanpassung
In 14 Artikeln versucht es alle Bereiche von Trägern öffentlicher Aufgaben abzubilden, sogenannten Clustern. Diese sind
- Infrastruktur
- Land und Landnutzung
- Menschliche Gesundheit und Pflege
- Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz
- Wasser
- Wirtschaft
- Übergreifenden Handlungsfeldern, wie beispielsweise vulnerable Gruppen oder Arbeitsschutz.
Dabei schreibt das Gesetz nicht vor, wie diese zu erreichen sind, es legt lediglich fest, dass sie erreicht werden sollen und sieht ein regelmäßiges Monitoring der Maßnahmen vor. Und schreibt dazu folgendes: „Die Länder, Verbände und die Öffentlichkeit sind bei der Festlegung von messbaren Zielen und den entsprechenden Indikatoren sowie bei der Auswahl von Maßnahmen zu beteiligen.“
Die Herausforderung dabei ist, dass der Klimawandel und Anpassungsmaßnahmen sogenannte Querschnittsthemen sind und u.U. schon in anderen Gesetzen zB Naturschutz mit abgebildet sind. Die Kommunen tun also gut daran, eine Klimaanpassungsmanagerin einzusetzen, die sich in den Regeln und Verordnungen gut auskennt. Denn das wurde mir als Naturwissenschaftlerin in der Veranstaltung schnell deutlich – die Schwierigkeit liegt in der Verwaltung und ihren Vorschriften. So wurde also die Frage danach, wie ein Klimaanpassungsgesetz sich auf einen Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Bebauungsplan oder Grünordnungsplan auswirkt als wichtig erachtet.
An solchen Fragestellung lässt sich ablesen, dass auch das Vernetzen der Kommunen untereinander hier sehr sinnvoll ist und eine in einer Kommune bewährte Regelung vielleicht auch woanders gut umgesetzt werden kann.
Wer muss jetzt handeln?
Es gibt ja schon bestehende Landesklimaanpassungsgesetze, die von den Ländern je nach Bedarf anzupassen sind. So gibt es in NRW seit 2021 ein Klimaanpassungsgesetz. Und auch in Mülheim an der Ruhr gibt es schon lange Konzepte und Ansätze zur Klimaanpassung.
Dagegen ist von einer konsequenten Umsetzung dieser mit viel personellem und finanziellem Aufwand abgeleiteten Ziele noch nicht viel zu merken.
Das liegt daran, dass Klimaanpassung bisher noch keine Pflichtaufgabe ist. Damit können – je nach politischen Präferenzen – beliebige Finanzierungsschwerpunkte in den Haushalt eingebracht bzw. wenig klimaangepasste Einzelentscheidungen getroffen werden.
Das soll sich jetzt ändern. Denn Klimaanpassung wird offiziell zur Pflichtaufgabe (von Bund, Ländern und Gemeinden!).
Denn so sieht es der Gesetzgeber: Eine gesunde Umwelt gehört zur Daseinsvorsorge. In den Kommunen sind es dann auch die Träger öffentlicher Aufgaben, die hier aktiv werden müssen wie Stadtwerke, Krankenkassen, Hochschulen, Museen und andere.
Bei vielen ist auch die Sorge aber, dass, wenn sie schon jetzt aktiv werden und ein Landesgesetz erst später verabschiedet wird, ihre Maßnahmen dort nicht abgebildet sind.
Beratungsstellen wird es in den Ländern geben, aber viel Erfahrung ist dort noch nicht vorhanden, verständlicherweise.
Dass es noch keine Regeln gibt, heißt nicht, dass man beliebig abwarten darf, denn in § 8 wird ein klares Berücksichtigungsgebot gefordert.

Mein persönliches Fazit
Prinzipiell begrüße ich, dass der Bund Rahmenbedingungen vorgibt, in denen Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen zu erfolgen haben. Auch, dass diese Tätigkeiten als kommunale Pflichtaufgaben festgeschrieben werden, halte ich für sinnvoll. Klimaschutz ist Daseinsvorsorge und bei der Entwicklung von Konzepten soll/muß die Öffentlichkeit beteiligt werden. Das ist wichtig.
Ein wesentlicher Knackpunkt dieser Vorgaben ist allerdings die Finanzierung. Es bleibt zu hoffen, dass diese über eine Änderung des Bund-Länder-Finanzausgleiches bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes steht und auch auf Landesebene die Unterverteilung an die Kommunen rechtlich schnell geregelt wird. Fragen wir dazu doch mal unsere Landtagsabgeordneten?!
Als weiterer Fallstrick kann sich das Dickicht der unterschiedlichen Verordnungen und Regelungen erweisen, sowie welche Fördertöpfe für welche Maßnahmen zukünftig (noch) zur Verfügung stehen werden.
Als Bürgerin bin ich allerdings besorgt über die zeitlichen Fristen, die ich aufgrund der Dringlichkeit des Handelns für viel zu weit gefasst halte. Auch das Monitoring (mit vorhergehender Analyse) scheint mir mit irrsinnig viel Aufwand verbunden zu sein, so dass die Verwaltungen letztendlich mit internen Maßnahmen ausgelastet, sind statt „in die Pötte zu kommen“.
Deswegen wird bürgerliches Engagement das Gebot der Stunde sein. Wir müssen darauf achten, dass unsere „politischen Vertreter“ tatsächlich im Sinne der Ziele der Gesetze handeln.
Natürlich können wir (gleichzeitig) selber was tun: uns in lokalen Initiativen engagieren, das eigene Grundstück ökologisch aufwerten usw
Listen gibt es zB bei Naturschutzverbänden. Für Kommunen gerade hier in der Region Ruhr haben die Emscher-Lippe-Genossenschaft und der Regionalverband Ruhr umfangreiches Material aufbereitet.
Go!